Geschäftsbedingungen energy of events
(PDF download)
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Anwendungsbereich:
Die vorliegenden Bedingungen sind anwendbar auf alle von energy
of events (nachfolgend
«EOE») abgeschlossenen Vereinbarungen betreffend Events,
Vermietungen und Dekorationen.
2. Vertragsabschluss
EOE stellt dem Kunden jeweils eine schriftliche Offerte resp. eine
Auftragsbestätigung
betreffend Events, Vermietungen, Dekorationen zu. Sobald die mündliche
oder schriftliche
Zusage des Kunden zur Offerte von EOE vorliegt, gilt der Vertrag
als abgeschlossen.
3. Kündigung durch den Kunden
Wird der Vertrag durch den Kunden storniert, haftet der Kunde in
jedem Falle für die bereits von
EOE vorgenommenen Leistungen und Auslagen. Ebenso werden vereinbarte
Sonderleistungen in
jedem Fall in Rechnung gestellt. Die weitergehenden Ansprüche
von EOE bei Kündigung des
Kunden richten sich nach den Bestimmungen von Ziffer 9 und Ziffer
15.
4. Kündigung durch EOE
Hat EOE Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit und/oder ihren Ruf gefährdet, so ist EOE berechtigt,
den Vertrag jederzeit
entschädigungslos zu kündigen.
5. Preise
Die Preise richten sich nach den separaten Tarifen von EOE. Die
Preise sind in Schweizer Franken
angegeben. Preisänderungen sind jederzeit möglich, wobei
die von EOE erstellten Offerten
während sechs Monaten ab Ausstellung ihre Gültigkeit behalten.
6. Rechnungsstellung
Die von EOE ausgestellten Rechnungen sind detailliert gegliedert
und sind innerhalb von 10
Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Die Einzelheiten der Rechnungsstellung
sind in Ziffer 8 und Ziffer
14 geregelt. EOE kann nach eigenem Erwägen eine Vorauszahlung
in Rechnung stellen. Ist dies
der Fall, so wird die Reservation erst mit Eintreffen der Vorauszahlung
verbindlich. Nach
erfolgtem Anlass erstellt EOE eine Schlussabrechnung. Bei Nichtbezahlung
der Anzahlung
innert Frist ist EOE berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
7. Haftung
Die Haftung von EOE ist in allen Fällen beschränkt auf
Absicht und grobe Fahrlässigkeit. EOE
haftet in keinem Fall für Folgeschäden. Die besonderen
Haftungsbestimmungen gemäss Ziffer
10 bleiben vorbehalten.
II. Events
8. Teilnehmerzahl und Rechnungsstellung
Spätestens drei ganze Arbeitstage vor dem vereinbarten Datum
der Durchführung hat der Kunde
von EOE die genaue Teilnehmerzahl mitzuteilen. Die Teilnehmerzahl
ist verbindlich und für die
Rechnungsstellung massgebend. Bei mehr Teilnehmern erhöht sich
der Rechnungsbetrag
entsprechend. Bei weniger Teilnehmern bleibt die ursprünglich
angegebene Teilnehmerzahl für
die Rechnungsstellung verbindlich.
9. Kündigung/Absage des Events durch den Kunden
Wird ein Event nach Vertragsabschluss (siehe 1.2.) abgesagt, so
sind die angefallenen Dritt-
Kosten (z.B. Unterhaltungsprogramm, grafische und technische Arbeiten,
Warenbestellungen,
etc. ) samt Annullationsgebühren durch den Kunden vollumfänglich
zu bezahlen. Das Honorar
von EOE ist in jedem Falle vollumfänglich bezahlbar.
Zusätzlich zu den oben erwähnten, angefallenen und zu
bezahlenden Dritt-Kosten resp.
Annullationsgebühren gilt:
Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Datum: keine Kosten
29 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Datum: 50 % der allfälligen
anfallenden Kosten.
Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Datum: 100 % der allfälligen
anfallenden Kosten.
Als Berechnungsbasis gilt die schriftliche Offerte. Das Honorar
von EOE ist in jedem Fall
geschuldet.
10. Haftung
Von dem in Ziffer 7 beschriebenen Umfang sind sämtliche Haftungsansprüche
für
Personenschäden, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten
Objekten, sowie alle
weiteren Ersatzansprüche des Kunden gegenüber EOE ausgeschlossen.
Der Kunde haftet für
sämtliche Verunreinigungen, Beschädigungen und Schäden
aller Art, die er vorsätzlich oder
fahrlässig verursacht.
III. Vermietungen
11. Miete
Die Vermietung von Räumlichkeiten oder Dekorationsmaterial
richtet sich nach den
Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, sofern nachstehend
nichts oder nichts
Abweichendes vereinbart worden ist.
12. Haftung
Der Kunde haftet auch für leicht fahrlässig verursachte
Schäden am Mietobjekt, sowie am
Inventar und Mobiliar des Mietobjekts, wie auch für jeden aufgrund
zweck- und vertragswidriger
Nutzung entstehenden Schaden.
IV. Schlussbestimmungen
13. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und EOE untersteht
Schweizerischem Recht.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen dem
Kunden und EOE ist Luzern. EOE hat
jedoch auch das Recht, den Kunden am ordentlichen Gerichtsstand
zu belangen.
Der Kunde hat die allgemeinen Geschäftbedingungen von EOE gelesen
und erklärt sich mit den
AGB der EOE einverstanden.